In der Regel sind geliehene Sachen nicht automatisch in einer Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Eine Haftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die der Versicherte selbst verursacht hat.
Wenn Sie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung haben, sind Sie in der Regel versichert, wenn Sie versehentlich das Eigentum Ihres Nachbarn beschädigen. Wenn Sie jedoch etwas von einem Freund oder einem Verleiher ausleihen und versehentlich beschädigen, ist dies normalerweise nicht in Ihrer Haftpflichtversicherung enthalten.
Es gibt jedoch einige Haftpflichtversicherungen, die speziell für gemietete oder geliehene Gegenstände gedacht sind. Wenn Sie sich also Sorgen machen, dass Sie etwas leihen und versehentlich beschädigen könnten, sollten Sie prüfen, ob Ihre Haftpflichtversicherung eine solche Option bietet oder ob es sinnvoll ist, eine separate Versicherung abzuschließen.